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Weiße Linien bei Abstands- |
Kröger |
kontrollen: Bis zu drei Monate Fahrverbot |
Manches neu macht der Mai: Zum Monatsbeginn tritt wieder einmal ein verschärfter Bußgeldkatalog in Kraft.
Neben der viel diskutierten "Winterreifenpflicht" betrifft die Neuerung insbesondere Abstandssünder, die
nun schneller mit zum Teil deutlich längeren Fahrverboten rechnen müssen.
"Angesichts des leider viel zu oft auftretenden rowdyhaften Verhaltens einiger weniger Autofahrer müssen harte
Maßnahmen ergriffen werden, um die vielen vernünftigen Autofahrer zu schützen", sagte Bundesverkehrsminister
Wolfgang Tiefensee in Berlin.
Für mangelnden Sicherheitsabstand sah der Katalog bisher Höchststrafen von 150 Euro, vier Punkten und einem
Monat Fahrverbot vor. Künftig sind es 250 Euro, weiterhin vier Punkte, aber gleich bis zu drei Monate Fahrverbot.
Diese schärfste Sanktion gilt dann, wenn der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von
mehr als 100 km/h weniger als ein Zehntel des halben Tachowerts (bei 150 km/h also etwa weniger als 7,5 Meter) beträgt
(Geldbuße unterhalb von 130 km/h sind 200 Euro). Ein Fahrverbot von einem Monat bringt bereits das Auffahren auf
weniger als 3/10 des halben Tachowerts. Bisher mussten dafür mindestens 2/10 oberhalb von 130 km/h und 3/10 unterhalb
der Autobahn-Richtgeschwindigkeit unterschritten werden.
Entgegen anderslautenden Medienberichten werden für Abstandssünder, die sich bei uns nicht pauschal als "Drängler"
bezeichnen lassen müssen, die Geld- und Fahrverbots-Strafen erhöht, nicht aber die drohenden Punkte. Die genauen
Strafen lassen sich über unseren am Ende dieser Meldung verlinkten Bußgeldrechner für Abstandsverstöße sowohl für
die alte als auch die neue Gesetzeslage berechnen.
Die deutlich milderen Strafen für die Missachtung des Rechtsfahrgebots, also das ständige Befahren der mittleren
oder linken Spur auf Autobahnen und mehrspurigen Kraftfahrtstraßen, steigen nicht.
Eine weitere Verschärfung betrifft das falsche und hoch gefährliche Verhalten an Bahnübergängen: Wer hier trotz
Blinklicht nicht wartet, ist künftig 150 Euro los und muss einen Monat auf den Führerschein verzichten. Bei Umfahren
einer Schranke oder Halbschranke werden künftig 450 Euro Bußgeld und drei Monate Fahrverbot fällig.
Im übrigen tritt nun die sogenannte Winterreifenpflicht in Kraft, die explizit eigentlich gar keine ist. Die
StVO-Regelung sieht vor, dass Autofahrer die Ausrüstung ihrer Kfz an die Wetterverhältnisse anpassen müssen. Dazu
dürften wohl Winterreifen bei Schnee und Eis zählen; ob M+S-Reifen auch schon bei niedrigen Temperaturen verpflichtend
oder etwa im Sommer unzulässig sind, ist nicht geregelt. Hier werden die Gerichte für jene Klarheit sorgen müssen, um
die sich der Gesetzgeber gedrückt hat. Die Regelung soll etwa auch eine funktionierende Wisch- und Waschanlge oder,
so Tiefensee, intakte Sonnenblenden umfassen.
"Bis zum nächsten Winter haben die Autofahrer damit ausreichend Zeit, sich auf diese Veränderung einzustellen", so
der Minister. Das fällige Bußgeld für Verstöße gegen diese Vorschrift ist allerdings nur symbolischer Natur: 20 Euro, bei
Behinderung das Doppelte. Wie sich Versicherungen bei Unfällen mit falscher Ausrüstung verhalten
werden und wie hier wiederum die Gerichte entscheiden, bleibt abzuwarten.
Neu sind schließlich eine Helmpflicht für Fahrer von Trikes und Quads sowie die überfällige Regelung, wonach in
einem Pkw nur so viele Personen mitfahren dürfen wie Plätze mit Sicherheitsgurten vorhanden sind.