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Waschwasser und Weihwasser: |
Aral |
Bayern erlaubt Autowäsche an Sonntagen |
Was in anderen Bundesländern schon länger Normalität ist, wird jetzt auch in Bayern möglich: Der Betrieb und damit
die Nutzung von Autowaschanlagen auch an Sonn- und Feiertagen. Allerdings gibt es einige Einschränkungen.
Voraussetzung ist eine entsprechende Verordnung, die die Städte und Gemeinden für ihr Gebiet nach eigenem Ermessen
erlassen können, aber nicht müssen. Ohne diese kommunale Regelung bleibt die Autowäsche verboten. Umfasst sind
jeweils auch SB-Waschanlagen.
Im übrigen sind Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag und -montag sowie die
beiden Weihnachtsfeiertage von der Regelung ausgenommen. Grundlage ist die am 1. Juni in Kraft getretene Änderung
des Feiertagsgesetzes und der "Bedürfnisgewerbeverordnung".
Die Neuregelung geht vor allem auf Tankstellenpächter an der österreichischen und tschechischen Grenze zurück, die
sich zusätzlich zur Problematik der unterschiedlichen Spritpreise auch wegen des jenseits der Grenzen nicht
existierenden Waschverbots benachteiligt sahen. Bereits im April 2005 hatte sich der bayrische Landtag auf eine
Lockerung der entsprechenden Vorschriften im "Freistaat" verständigt.