Weil sie sich nach einer Pkw-Verfolgungsfahrt geweigert hat, ein Gutachten über ihre geistig-psychische
Kraftfahrereignung beizubringen oder sich diesbezüglich untersuchen zu lassen, ist einer Autofahrerin
zu Recht die Fahrerlaubnis entzogen worden. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
Vorausgegangen war die Strafanzeige eines Mannes. Dieser gab an, dass ihm die spätere Klägerin mit ihrem Pkw dicht
hinterhergefahren sei. Zweimal sei sie ihm durch einen Kreisverkehr gefolgt, habe ihn schließlich überholt und ohne
Grund stark abgebremst, so dass er ebenfalls stark habe abbremsen müssen. Dann habe sie ihn in seinem Wagen
angesprochen und sinngemäß gesagt, dass sie ihn entlarvt habe; er gehöre zu "der Organisation".
Die Fahrerlaubnisbehörde forderte die Klägerin auf, ein ärztliches Gutachten eines Facharztes für Neurologie und
Psychiatrie beizubringen oder sich von einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung untersuchen zu lassen,
weil sie eventuell auf Grund gesundheitlicher Probleme nicht in der Lage sei, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen
Straßenverkehr sicher zu führen. Nachdem die Klägerin der Aufforderung nicht nachkam, entzog ihr die Behörde die
Fahrerlaubnis.
Die hiergegen gerichtete Klage der Frau hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz abgewiesen
(- 3 K 443/06.MZ -). Die Behörde habe zu Recht die fachärztliche Begutachtung bzw. Untersuchung der
Klägerin verlangt. Deren Verhalten begründe Bedenken gegen ihre Kraftfahrereignung in gesundheitlicher Hinsicht.
Es deute auf eine abklärungsbedürftige mögliche psychische Störung hin, die je nach Art und Schwere
ihre Kraftfahrereignung ausschließen könne. Da die Klägerin ihre Begutachtung bzw. Untersuchung verweigert habe,
sei ihr der Führerschein zu Recht entzogen worden.