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Neuregelung: Umzug teilweise |
AXA |
ohne Kennzeichenwechsel |
Autofahrer können künftig bei einem Umzug innerhalb des Bundeslandes ihr altes Kfz-Kennzeichen behalten.
Möglich wird dies durch eine ab September 2008 geltende Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV),
meldet die AXA-Versicherung. Die neue Vorgehensweise ist allerdings nicht verbindlich.
Die Landesbehörden können den Angaben zufolge auf die Neuzuteilung des Kennzeichens verzichten, müssen
der Regelung jedoch nicht folgen.
Wer zum Beispiel von Köln nach Paderborn zieht, darf laut der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung weiterhin
mit "K"-Nummernschild fahren, wenn er möchte - vorausgesetzt Nordrhein-Westfalen schließt sich der Regelung an.
Das hat auch Auswirkungen auf die Kalkulation der Kraftfahrt-Versicherung: Die Höhe der Prämie richtet sich bisher
u.a. danach, wo das Fahrzeug zugelassen ist, da das Schadenvolumen regionale Unterschiede aufweist (Regionalklasse).
"Das Kennzeichen als Berechnungsgrundlage wird durch die Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im September
hinfällig", erklärt AXA-Mann Thomas Jäckel. Konkret: Wer etwa sein Auto in Paderborn zulässt, zahlt weniger als in
Köln. Nach dem neuen System, das statt auf das Kennzeichen auf die Postleitzahl des Halter-Wohnorts bzw. Firmensitzes
abstellt, profitiert der Versicherte von der günstigeren Regionalklasse auch dann, wenn er nach dem Umzug das Kölner
Kennzeichen behält.