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Samstag, 20. April 2024
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Neue Regelung seit Anfang Mai / Strafe 40 Euro

Warnwesten-Pflicht neuerdings auch in Slowenien

Siehe Bildunterschrift
Warnwestenpflicht: ADAC
Neuerdings auch in Slowenien
Neuerdings müssen Autofahrer auch in Slowenien eine Warnweste tragen, sobald sie nach einem Unfall oder einer Panne auf Autobahnen und Schnellstraßen das Auto verlassen. Die entsprechende Vorschrift gelte bereits seit Monatsbeginn, meldet der ADAC am Dienstag (20.5.) in München. Damit wächst die Zahl der Länder mit Warnwestenpflicht weiter. Schon seit längerem gilt diese in Belgien, Kroatien, Italien, Österreich, Portugal, der Slowakei, Spanien und Norwegen, letzterenfalls nur für einheimische Fahrzeuge. Frankreich folgt wie berichtet zum 1.Juli 2008.

In manchen Ländern reicht es, die Weste im Pannenfall zu tragen, in anderen muss sie immer im Auto mitgeführt werden. In Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal, der Slowakei und Tschechien ist das Deponieren der Westen im Pkw vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung der Trage- oder Mitführpflicht drohen empfindliche Strafen. Sollte sich bei einer Kontrolle die Weste nicht im Auto befinden oder außerhalb des Fahrzeugs nicht getragen werden, kann das zwischen 14 Euro (Österreich) und maximal 1.375 Euro (Belgien) kosten. In Slowenien beträgt die Strafe laut ADAC 40 Euro.

In Deutschland und Tschechien sind Warnwesten bisher nur in gewerblich eingesetzten Fahrzeugen Pflicht, in Rumänien in solchen ab 3,5 Tonnen. Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen rot, gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen.
text  Hanno S. Ritter
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