Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Donnerstag, 28. März 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 2 Minuten
Ferienreiseverordnung mit Fahrverboten an Samstagen im Juli und August

Erweitertes Lkw-Fahrverbot beginnt wieder

Siehe Bildunterschrift
Viele Autobahnen sind an ADAC
den Reisewochenenden für Lkw meist tabu
Alle Jahre wieder zur Sommerzeit greift eine eigentlich merkwürdige Regelung: Die Lkw müssen von den Straßen verschwinden, um Platz zu machen für den Urlaubsverkehr. Nicht nur in Deutschland steht das erweiterte Lkw-Fahrverbot nun wieder an. In Deutschland müssen Lkw im Juli und August zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot auch an allen Samstagen zwischen 7 und 20 Uhr etliche Fernstrecken meiden.

Betroffen sind einzelne Teilstücke der wichtigsten Autobahnen (A1 bis A10, A13, A45, A61, A81, A92, A93, A99, A215, A831, A980, A995) sowie zwei stark befahrene Bundesstraßen. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw. Von der Regelung nicht umfasst sind u.a. Fahrten zur Beförderung frischer Lebensmittel sowie solche im kombinierten Güterverkehr Straße/Schiene und Straße/Hafen unter bestimmten Bedingungen. Die genauen Vorschriften finden sich in der Ferienreiseverordnung, die auf der Website des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) heruntergeladen werden kann, dieses Jahr aber keine Karte zur Verdeutlichung mehr enthält.

In Österreich gilt laut ADAC ein ganzjähriges Lkw-Fahrverbot von Samstag ab 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr sowie an Feiertagen von 0 bis 22 Uhr. Diese Einschränkung wird während der Hauptreisezeit vom 28. Juni bis 30. August ausgeweitet: Auf der Inntalautobahn A 12 und der Brennerautobahn A 13 dürfen Lkw an allen Samstagen schon ab 9 Uhr nicht mehr rollen, wenn das Fahrtziel in Italien liegt.

Außerdem sind fünf Bundesstraßen für Lkw zwischen Samstag 8 Uhr und Sonntag 22 Uhr tabu. Es handelt sich um die Loferer Bundesstraße (B 178) von Lofer bis Wörgl, die Ennstal-Bundesstraße (B 320), die Seefelder Bundesstraße (B 177), die Fernpass-Bundestraße (B 179) von Nassereith bis Bieberwier und die Achensee-Bundesstraße (B 181) im gesamten Verlauf.

In Italien sind Lkw an allen Sonn- und Feiertagen von 7 bis 24 Uhr von der Straße verbannt. Während der Hauptreisezeit vom 28. Juni bis 30. August darf zusätzlich an allen Samstagen von 7 bis 24 Uhr sowie an den Freitagen 1. und 8. August von 16 bis 24 Uhr kein Lkw unterwegs sein.
text  Hanno S. Ritter
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.