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Kfz-Haftpflicht zahlt nur für regelmäßig mitgeführte Gegenstände
Urteil: Wertvolles Gepäck bei Unfall nicht versichert
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt nicht alle Schäden. Hat zum Beispiel ein Beifahrer einen wertvollen
Gegenstand dabei, kommt die Versicherung für dessen Beschädigung bei einem Verkehrsunfall häufig nicht auf.
Das zeigt ein vom Landgericht Coburg behandelter Fall.
Die Richter hatten darüber zu befinden, ob die Kfz-Haftpflicht-Versicherung ein bei einem Verkehrsunfall
zerstörtes Cello bezahlen muss. Weil der Beifahrer das Musikinstrument nicht üblicher-, sondern nur
ausnahmsweise bei einer Autofahrt bei sich hatte, verweigerte die Versicherung ihre Eintrittspflicht.
Die Pkw-Eigentümerin war mit ihrem VW Golf und in Begleitung ihres Lebensgefährten auf dem Weg in die
Weihnachtsfeiertage. Mit an Bord war das Cello der "Schwiegermutter in spe". Bei einem von der Frau
selbst verschuldeten Unfall wurde das Musikinstrument samt Etui zerstört. Schaden: rund 3.300 Euro.
Die Musikinstrumentenversicherung der Schwiegermutter erstattete diesen Betrag, wollte ihn sich aber von
der Kfz-Haftpflicht wiederholen. Diese verweigerte unter Hinweis auf ihre Versicherungsbedingungen die
Zahlung.
Zu Recht, wie die Coburger Gerichte befanden. Denn für in dem versicherten Auto mitgeführte Sachen müsse
die Kfz-Haftpflicht regelmäßig nicht zahlen, heißt es in dem Urteil des Amtsgerichts vom 28.03.2008
(- 12 C 1005/07 -), das nach einer Hinweisverfügung des Landgerichts inzwischen rechtskräftig ist.
Die Versicherung müsse nur zahlen, wenn entweder Beifahrer Gegenstände dabei hätten, die sie üblicherweise
mit sich führten oder wenn die Fahrt überwiegend der Personenbeförderung diene und es sich um einen
Gegenstand des persönlichen Gebrauchs handele. Beides war vorliegend nicht der Fall: Der Beifahrer hatte
üblicherweise kein Cello dabei, und seine Partnerin war nicht als bloße Chauffeurin unterwegs, sondern
wollte auch selbst zur Schwiegermutter.
Beifahrer mit wertvollem Gepäck können für den Fahrer also durchaus finanziell riskant sein. Denn wäre
das Cello nicht separat versichert gewesen, hätte die Fahrerin es möglicherweise aus der eigenen Schatulle
ersetzen müssen.
text Hanno S. Ritter
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