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Gericht: Rückgabe eines teuren Cabriolets berechtigt
Urteil: Pfeifende Antenne ist Sachmangel
Klassische Stabantennen an Autos gibt es heute so gut wie nicht mehr. Wenn doch, kann der Kunde erwarten, dass
durch sie keine störenden Geräusche erzeugt werden, zumal bei einem Luxusauto. Andernfalls kann der Pkw zurückgegeben
werden, entschied das Landgericht Coburg.
Die spätere Klägerin hatte im Juni 2007 ein neues Cabrio für 98.000 Euro erworben. Bis Ende August 2007 hatte sie es
bereits dreimal zur Verkäuferin gebracht und jeweils störende Windgeräusche moniert, die im Geschwindigkeitsbereich
zwischen 60 und 130 km/h auftraten.
Als diese nicht abgestellt werden konnten, erklärte sie den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Verkäuferin bestritt
jedoch einen Mangel des Fahrzeugs und konterte mit dem bei Herstellern nund Händlern beliebten Argument, der
Pkw entspreche "dem Stand der Serie".
Damit hatte sie vor dem Landgericht Coburg jedoch keinen Erfolg. Dieses ermittelte durch einen Sachverständigen
eine bei Inbetriebnahme des Autoradios selbsttätig ausfahrende Stabantenne (die bei noch neueren Fahrzeugen dieses
Typs nicht mehr verbaut wird) als Quelle für das pfeifende, surrende Geräusch. Und das stufte das Gericht mit
Blick darauf, dass es sich um ambitioniertes Fahrzeug der Luxusklasse handelte, als maßgeblich störend und
damit mangelhaft ein (Urteil vom 18.11.2008; - 22 O 513/07 -).
Eine Umrüstung, die die Herstellerfirma seit Anfang 2008 anbietet, würde rund 3.700 Euro kosten. Angesichts dieser
Summe sah das Gericht das Rücktrittsverlangen der Klägerin als berechtigt an, ohne dass es darauf ankam, ob die
Nachbesserungskosten einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises erreichten.
text Hanno S. Ritter
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