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Freitag, 29. März 2024
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Lenkerauskunft-Schlupfloch fällt zunehmend weg

Auch Österreich blitzt jetzt von vorne

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Auch Österreich ADAC
blitzt jetzt von vorne
Auch in Österreich werden jetzt die Radaranlagen mit Frontkameras ausgestattet, um keine Zweifel über die Identität des Fahrers aufkommen zu lassen. Für deutsche Verkehrssünder bedeutet dies den Wegfall des Lenkerauskunft-Schlupfloches. Bisher wurde der Fahrer in Österreich bei einem Verkehrsverstoß nicht fotografiert. Stattdessen blitzte die Polizei den Fahrzeugen hinterher und begnügte sich mit dem Kennzeichen, erklärt Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck.

"Als Ausgleich für die fehlende Fahrerinformation reichte den Behörden bislang die Lenkerauskunft. Das bedeutet, dass der Halter des erfassten Fahrzeugs den Fahrer benennen muss. Erfolgt die Auskunft nicht binnen 14 Tagen, macht sich der Halter strafbar. Der eigentliche Verkehrsverstoß bleibt dann allerdings ungesühnt", so Tramposch. Für den Halter konnte das sogar von Vorteil sein, wenn die Bestrafung wegen der Nichterteilung der Lenkerauskunft weniger schwerwiegend war als die Konsequenzen aus dem Verkehrsverstoß.

In der Praxis wurde die Lenkerauskunft gerne dadurch unterlaufen, dass der Behörde vom Halter eine andere Person als Fahrer bekannt gegeben wurde, um die Folgen der Übertretung auf diese Person abzuwälzen. Oder es wurde jemand mit Wohnsitz im weit entfernten Ausland bezichtigt, um die Ermittlungen zu komplizieren. Auch lief das deutsch-österreichische Bußgeld-Vollstreckungsabkommen ohne Fahrerfoto oft ins Leere.

Eine Halterhaftung für Abstands- oder Geschwindigkeitsverstöße gibt es in Deutschland nicht. Und Verstöße gegen die Lenkerauskunft werden mangels entsprechender deutscher Bestimmung nicht vollstreckt, wie zuletzt wieder das Finanzgericht Hamburg entschieden hat (- 1 V 289/09 -). Eine Bestrafung wegen der Weigerung, den Fahrer zu benennen, verstößt nach deutschem Recht gegen das Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung und gegen das Schweigerecht des Betroffenen, zitiert Rechtsanwältin Alexandra Wimmer von der Deutschen Anwaltshotline aus dem hanseatischen Urteilsspruch, der allerdings ausdrücklich die Beschwerde beim Bundesfinanzhof zulässt.

Nicht nur die Auslandsvollstreckung - sie wird im laufenden Jahr auf die gesamte EU ausgedehnt - wird durch das Fahrerfoto erleichtert werden. "Wenn jemand in Zukunft den falschen Lenker angibt, der Polizei jedoch ein Frontfoto von ihm als Beweis vorliegt, muss er als Halter einerseits mit einer Bestrafung wegen falscher Lenkerauskunft rechnen und wird überdies als Fahrer für die Verkehrsübertretung bestraft. Dazu können dann noch weitere Maßnahmen wie der Entzug der Lenkberechtigung kommen", warnt Tramposch.

Die ersten Geräte sind schon im Einsatz, und zwar auf der Wiener Außenringautobahn (A21), der Wiener Außenring Schnellstraße (S1), der Tauern Autobahn (A10) und der Inntal Autobahn (A12). Vorerst wird es ein Nebeneinander von Front- und Heckfotos sowie anderen Messmethoden geben. In Zukunft ist es daher interessant, wie eine Geschwindigkeitsübertretung festgestellt werde, also mittels Radarfoto von vorne, mittels Radarfoto von hinten, mittels Videoüberwachung, Section Control oder Laserpistole.
text  Hanno S. Ritter
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