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Donnerstag, 28. März 2024
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Bericht: Weniger Punkte, frühere Grenze, einfachere Verjährungsregeln

Verkehrssünderkartei: Erste Anhaltspunkte zur Reform (aktualisiert)

Verkehrssünderkartei:
Früher wurden die Punkte in KBA
Karteien erfasst, heute in einer Datenbank
Die geplante Reform des Punktesystems der Verkehrssünderkartei nimmt offenbar Gestalt an. Einem Medienbericht zufolge soll der Führerschein ab Ende 2013 schon bei acht statt bisher 18 Punkten weg sein, im Gegenzug gibt es wohl öfter, aber weniger Punkte – und nicht zuletzt eine neue Verjährungsregel. Die Flensburger Punktekartei wird reformiert. Nach Informationen der Zeitschrift "AUTO BILD" ist im neuen Punkteschlüssel ein Führerscheinentzug bereits bei acht Zählern im (im Volksmund Verkehrssünderkartei genannten) Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Flensburg vorgesehen - und nicht wie bisher nach 18. Die neuen Regeln treten den Angaben zufolge Ende 2013 in Kraft.

Grundsätzlich gibt es weniger Punkte für Verkehrsdelikte. Die neue Punktezählung ordnet dem Bericht zufolge Verkehrsdelikte künftig nicht mehr in sieben, sondern nur noch in zwei Kategorien ein. Sogenannte grobe Verstöße werden mit einem Punkt - statt bisher ein bis drei Punkten - geahndet, "schwerwiegende Delikte" ziehen zwei Punkte nach sich - und nicht mehr drei bis sieben.

Beim Punktestand von vier soll es eine Ermahnung geben, nach sechs Punkten eine Verwarnung, und beim achten Punkt ist der Lappen weg. Punkte können wie gehabt durch Nachschulung rechtzeitig abgebaut werden. Bei Straftaten wie etwa Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung oder Unfallflucht wird der Führerschein wie bisher sofort entzogen. Offen ist noch, wie die insgesamt rund 47 Millionen bestehenden Punkte, die sich in Flensburg angesammelt haben, in das neue System überführt werden.

Tendenziell vorteilhaft für Autofahrer ist die geplante neue Verjährungsregel. Demnach soll jeder Punkteeintrag in Flensburg einzeln verjähren, unabhängig davon, ob während der Verjährungsfrist neue Punkte hinzukommen. Im Gespräch sind zwei Jahre für Ein-Punkt-OWis und drei Jahre für 2-Punkt-Delikte. Dies würde das System deutlich transparenter machen, allerdings auch dem ursprünglichen Zweck der sogenannten Tilgungshemmung zuwiderlaufen. Auch die Überliegefrist soll abgeschafft werden.

Laut Bericht wird auch der Bußgeldkatalog verschärft, insbesondere in Bezug auf gefährliches Fehlverhalten. So könnte sich das Telefonieren während der Autofahrt verteuern. Für eine fehlende Umweltplakette in Umweltzonen soll es aber künftig keine Punkte mehr geben.
Nachtrag, 14:30 Uhr: Der ADAC teilt mit, viele der jetzt vorzeitig durchgesickerten Informationen seien im Kern richtig, wichtige Details der Neuordnung jedoch noch nicht endgültig beschlossen. Juristen des Clubs und Vertreter des Bundesverkehrsministeriums diskutierten derzeit über die letzten Einzelheiten. Die finalen Ergebnisse sollen den Angaben zufolge Ende Februar gemeinsam von ADAC und Ministerium veröfentlicht werden - eine merkwürdige Konstellation, darf hinzugefügt werden. Falsch ist laut ADAC der in den heutigen Veröffentlichungen vermittelte Eindruck, dass die Reform mit einer Erhöhung der Bußgelder einhergehen solle. Dies habe das Ministerium gegenüber dem ADAC heute nochmals bestätigt.
text  Hanno S. Ritter
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