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Donnerstag, 28. März 2024
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Fahreignungsgregister als VZR-Nachfolger soll einfacher und gerechter werden

Punktereform: Ramsauer stellt Eckpunkte vor

BMVBS
Verkehrsminister Ranmsauer
und die "Punkteampel"
Wie angekündigt hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) am Dienstag in Berlin Eckpunkte zur geplanten Reform des Verkehrszentralregisters erläutert. Die vorab durchgesickerten Informationen waren überwiegend zutreffend; neu sind Begrifflichkeiten und verlängerte Verjährungsfristen. Nach dem Entwurf des Verkehrsministeriums (BMVBS) ist der Führerschein künftig bereits bei acht statt wie bisher bei 18 Punkten weg. Im Gegenzug werden einzelne Delikte nicht mehr mit ein bis sieben, sondern mit einem Punkt ("schwerer Verstoß") bzw. mit zwei Punkten ("besonders schwerer Verstoß") geahndet.

Ein-Punkt-Verstöße sollen nicht nach zwei wie bisher angenommen, sondern nach zweieinhalb Jahren verjähren - die Verlängerung ersetzt die bisherige, umständliche "Überlagerungsfrist". Verkehrssünden mit zwei Punkten und Fahrverbot werden erst nach fünf statt bisher zwei Jahren gestrichen, Straftaten sollen sogar zehn statt bisher fünf Jahre gespeichert bleiben. Alle Delikte verjähren einzeln und unabhängig davon, ob neue Einträge hinzukommen.

Das Ziel der Neuregelung sei mehr Verkehrssicherheit, sagte Ramsauer. "Wir wollen das Verkehrszentralregister und das Punktesystem einfacher, gerechter und transparenter machen. Künftig sollen nur noch die Verstöße erfasst werden, die für die Verkehrssicherheit relevant sind. So können wir die Fahreignung derjenigen, die unbelehrbar und wiederholt gegen die Verkehrsregeln verstoßen, bewerten und registrieren. Diesen Fahrern wird zu einem bestimmten Zeitpunkt die Fahrerlaubnis entzogen, um die Allgemeinheit vor ihnen zu schützen."

Das neue System soll einfacher, gerechter und transparenter werden. Dem ersten Ziel gilt die Unterscheidung in nur noch zwei Punkteklassen und der Verzicht auf Tilgungshemmung und Überliegefrist. Der Gerechtigkeit dienen soll die Abschaffung von freiwilligen Seminaren, mit denen sich bisher Punkte abbauen lassen. Beim Erreichen von sechs Punkten ("Verwarnungsstufe") soll ein Fahreignungsseminar angeordnet werden, das innerhalb von drei Monaten absolviert werden muss. Dieses wird von der dem Ministerium unterstellten Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) konzipiert und soll geeigneter im Sinne einer Verbesserung der Verkehrssicherheit sein als bisherige Maßnahmen.

Einträge in die Verkehrssünderkartei erfolgen in Zukunft zur besseren Transparenz nur noch dann, wenn die Verkehrssicherheit betroffen ist. Die heutige Koppelung der Eintragung an die Höhe des Bußgeldes entfällt damit. Deshalb wird es beispielsweise für das Einfahren in eine Umweltzone oder für Kennzeichenmissbrauch künftig keine Punkte in Flensburg mehr geben; das Bußgeld aber bleibt.

Auch die Begrifflichkeiten sollen sich ändern. Aus dem "Verkehrszentralregister" (VZR) soll künftig das "Fahreignungsregister" (FAER) werden, dem "Mehrfachtäter-Punktesystem" soll das "Fahreignungs-Bewertungssystem" folgen. Wie bisher kann ein entzogener Führerschein nach frühestens sechs Monaten neu beantragt werden; Änderungen bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und auch bei der Höhe von Bußgeldern sind mit diesen Reformplänen nicht verbunden. Geplant ist zudem, Bürgern künftig eine Online-Auskunft zu ihren Punkteständen auch ohne neuen Personalausweis zu ermöglichen; das Ministerium geht insoweit allerdings von zwei Jahren Vorbereitungszeit nach Inkrafttreten des FAER aus.

Mit der Vorstellung der Eckpunkte will das Ministerium eine breite fachliche und gesellschaftliche Diskussion einleiten; ein konkreter Gesetzentwurf wird daran anschließend erarbeitet. Die Neuregelung soll noch in dieser Legislaturperiode wirksam werden.

Die alten Punkte sollen nach den Worten Ramsauers in das neue System überführt werden, ohne die betroffenen Autofahrer dabei besser oder schlechter zu stellen. Ramsauer: "Das heißt, die jeweils erreichte Maßnahmenstufe wird in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem übernommen." Konkret werden schlicht alte Punktestände nach einer festen Tabelle pauschal in neue geändert; Angaben dazu, welche Datumsangaben hierzu genutzt werden sollen, blieb der Minister schuldig. Eine Generalamnestie, also einen Punkteerlass wird es nicht geben; dies wäre in der Realität auch nicht umsetzbar gewesen.
text  Hanno S. Ritter
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