Auch das kommende Jahr beginnt für die Autofahrer mit Mehrausgaben. Mit der dritten Stufe der sogenannten
"Ökosteuer" werden die Kraftfahrer pro Liter Kraftstoff vom Neujahrsmorgen an mindestens sieben Pfennig
(sechs Pfennige Ökosteuer zzgl. Mehrwertsteuer) drauflegen müssen. Fast jeder zweite Autobesitzer zahlt
zusätzlich mehr Kraftfahrzeugsteuer: bei zwei Liter Hubraum 160 Mark im Jahr. Der ADAC hat weitere
Neuigkeiten zusammengestellt, auf die sich die Autofahrer einstellen müssen.
Zum Jahreswechsel gilt:
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Pkw mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von sechs km/h, die bisher zulassungs- und steuerfrei auf
unseren Straßen fahren durften, werden verboten. Kommentar: Warum?
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Personen über 50 Jahre, die ihren LKW-Führerschein nicht haben umschreiben lassen, dürfen nicht mehr mit Fahrzeugen über
7,5 Tonnen fahren. Kommentar: Sinnlose Bürokratie.
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Ein neuer Schwerbehinderten-Ausweis erleichtert Behinderten in ganz Europa das Parken. Die alten blauen deutschen
Parkausweise werden kostenlos umgeschrieben. Kommentar: Für Urlauber und
Geschäftsreisende sinnvoll.
Am 1. Februar 2001 tritt in Kraft:
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Während der Fahrt darf man nicht mehr telefonieren, wenn dazu das Handy oder der Hörer des Autotelefons in die Hand
genommen werden muss. Dieses Verbot gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Wer auf
Telefonate während der Fahrt nicht verzichten will, sollte eine Freisprechanlage verwenden. Ab April wird bei
Zuwiderhandlungen Verwarnungsgeld kassiert. Kommentar: Bereits mehrfach
kritisierte Regelung - Rauchen, Lachen, Heulen, Streiten ist auch nicht explizit verboten. Die "normalen"
Fahrlässigkeitsregeln waren ausreichend. Die neue Verordnung ist darüber hinaus in sich unschlüssig. Manuelles
Wählen (der größte Ablenkungsmoment) ist weiterhin erlaubt, obwohl VoiceDialing heute schon im unteren Preissegment
der Endgeräte beinahe Standard ist. Wäre das Verbot mit Ernsthaftigkeit betrieben worden und nicht aus
populistischen Gründen, wäre auch das Verwarnungsgeld in sinnvoller Höhe festgelegt worden. In Anbetracht der
geringen Entdeckungsgefahr und nur des doppelten Falschparken-Preises ist hier kein wirksames Instrument geschaffen
worden. Schließlich: Warum auch im Stau das Telefonieren ohne Freisprechanlage verboten ist, solange der Motor
läuft, bleibt unverständlich. Gerade im Winter ist es nicht unbedingt gemütlich und auch der Sicherheit nicht
förderlich, den Motor abzustellen (Stichwort Heizungswirkung, Stromproduktion).
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Abseits der Vorfahrtsstraßen wird es künftig mehr Tempo-30-Zonen in unseren Städten geben. Die Voraussetzungen
für die Einrichtung solcher Niedrigtempo-Bereiche wurden geändert. In diesen Zonen gilt grundsätzlich rechts
vor links. Kommentar: Rechts vor links schafft nach Überzeugung des Autors
mehr Unfälle als Sicherheit. Riesige 30er-Zonen sind kontraproduktiv, nicht nur für Ortsfremde kaum überschaubar
und schlicht überflüssig. Durch die abgeschaffte Voraussetzung der baulichen Änderung sind sie künftig noch schwieriger
erkennbar. Immerhin: Die Regelung ist besser als die an sich geplante, Tempo 30 flächendeckend einzuführen und nur
einige wenige Straßen explizit davon auszunehmen. Wie auch immer: Im Zuge der europaweiten Harmonisierung sind
Probleme absehbar.
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Ein neues Verkehrszeichen regelt die Vorfahrt im Kreisverkehr. Wer einfährt, muss warten. Wer im Kreis fährt, hat
Vorfahrt. Beim Einfahren ist das Blinken verboten, beim Verlassen des Kreisverkehrs muss geblinkt werden. Im Kreis gilt
absolutes Halteverbot. Kommentar: Blinken beim Ausfahren sollte
selbstverständlich sein. Warum man beim Einfahren nicht mehr blinken darf, bleibt unklar: vermutlich, damit niemand
vergisst, den Blinker abzuschalten. Würde man doch öfter so viel Rücksicht auf rücksichtslose Verkehrsteilnehmer
nehmen ... - Hart an der Zeit, dasss alle Kreisverkehre auf die Vorfahrtsregelung umgestellt werden. In Erlangen
beispielsweise herrscht an einem Kreisverkehr Rechts vor Links. Chaos und Unfälle sind vorprogrammiert.
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Radfahrer dürfen in bestimmten dafür gekennzeichneten Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung fahren. Auf Grund
guter Erfahrungen während der jetzt zu Ende gehenden Versuchsphase wurde eine entsprechende Ausnahmevorschrift in
das Gesetz aufgenommen. Zweifelsohne bequem für Fahrradfahrer, unsicher für
sie und die Autofahrer, die damit nicht rechnen (z.B. an Rechts vor Links-Einmündungen). Extra-Beschilderung
dringend notwendig.
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Die "Reißverschlussregelung" an Stellen mit Fahrspurreduzierungen wurde in der StVO präzisiert. Die Autofahrer müssen
künftig bis zur Verengung vorfahren und dürfen erst unmittelbar vor der Engstelle einfädeln.
Kommentar: Endlich! Endlich auch explizit so geregelt. Man sollte das neue
Regelwerk, das zur Stauvermeidung beiträgt, auch wenn es einige Zeitgenossen wohl nie glauben werden, sich
sofort ins Handschuhfach legen. Bei Bedarf ist es so Querulanten, die ein Einfädeln an der Engstelle verhindern
wollen, sofort auszuhändigen ...
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Ein Änderung des §45 StVO wird es künftig erleichtern, ganze Straßenzüge und Innenstadtbereiche für kulturelle
Veranstaltungen wie etwa Skatertreffen oder politische Demonstrationen zeitlich befristet zu sperren.
Kommentar: Inhaltlich sinnvoll. Es handelt sich aber im Ergebnis
um eine rein juristische Änderung.
Ab 1. November 2001 gilt:
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Die Mineralölsteuer auf nicht schwefelarme Kraftstoffe wird um drei Pfennig pro Liter angehoben.
Kommentar: Regelung hätte früher und stärker greifen sollen, um
die Verbreitung schwefelarmer Kraftstoffe zu forcieren.
Noch keinen festen Zeitpunkt für das Inkrafttreten gibt es für die folgenden Planungen:
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Die Alkoholvorschriften drohen weiter verschärft zu werden. 500 Mark Geldbuße sowie zusätzlich ein Monat Fahrverbot und
vier "Flensburgpunkte" sollen künftig bereits ab 0,5 Promille verhängt werden. Die 0,8 Promillegrenze würde dann
entfallen. Wer zweimal mit mehr als 0,5 Promille erwischt wird, riskiert, dasss er zur MPU geschickt wird. Mit der
Einführung einer Null-Promillegrenze für Fahranfänger ist im nächsten Jahr vermutlich nicht zu rechnen.
In Anbetracht der alkoholbedingten Unfälle wohl sinnvoll, wenngleich zu
bedenken ist, dasss die meisten dieser Unfälle sich im weit höheren Promillebereich abspielen, wo bereits heute
empfindliche Strafen drohen. Die MPU ist nach wie vor das falsche Instrument, da zu subjektiv und jedenfalls den
Anschein erweckend, nur als Geldquelle zu dienen.
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Ein Verbot von Radarwarngeräten soll in die StVO aufgenommen werden. Kommentar:
Das soll schon seit Jahren kommen. Ist aber auch nicht weiter wichtig; der Betrieb ist sowieso verboten.
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Für die so genannten Anwohner/Bewohner-Parkbereiche in den dicht besiedelten Stadtgebieten wird es eine neue Regelung
geben, die die Interessen von Anwohnern und Besucher besser unter einen Hut bringt.
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Bayern und einige andere Länder möchten das Fahrverbot zur vollwertigen Hauptstrafe ausbauen und zwar auch dann, wenn das
Delikt nicht mit dem Straßenverkehr zusammenhängt. Kommentar: Darüber könnte
man seitenweise schreiben - oder einfach nur: Typisch Bayern.
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Am 31. Dezember 2001 endet die Frist, bis zu der die neue Verbrauchsgüterregelung der EU in nationales Recht umgesetzt
werden muss. Vorgesehen sind unter anderem längere Gewährleistungsfristen.
Kommentar: Wir Verbraucher warten sehnlichst. Eine sechsmonatige Gewährleistungspflicht
ist ein Witz. In vielen, auch europäischen, Ländern ist der Kunde zwei oder drei Jahre lang geschützt. Eine dadurch bedingte
Verteuerung der Produkte dürfte sich in der Praxis kaum auswirken.
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Rabattgesetz und Zugabeverordnung sollen im Laufe des Jahres fallen. Das hat Auswirkungen auf den Verkauf von Neu- und
Gebrauchtwagen. Kommentar: Endlich! Diese Vorschriften waren im globalen
Internet-Zeitalter schon lange nicht mehr verbraucherfreundlich.
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Die Teilkaskoversicherung ersetzt bei vielen Versicherern keine Wildschäden mehr. Wer sich gegen solche Schäden
absichern möchte, muss eine Vollkaskoversicherung abschließen. Außerdem wird in der Teilkaskoversicherung ein
Schadensfreiheitsrabatt eingeführt. Kommentar: Auch hier wird wieder
alles teurer. Wildschäden waren eine der Hauptrisiken in der Teilkasko.
Die erfreulichste Neuerung für die Autofahrer betrifft die so genannte Entfernungspauschale. Ab dem 1. Januar 2001
können Fernpendler für den Weg zur Arbeitsstelle 80 Pfennig pro "Entfernungskilometer" von der Steuer absetzen.
Kommentar: Arbeitslose, Studenten, Rentner haben davon schlicht gar nichts.
Warum Radfahrer genauso viel steuerlich absetzen können wie Autofahrer, bleibt das Geheimnis der Politiker.