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Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Club hält intern verrechnete Nutzung bei Reservemaschinen für legitim

ADAC-Präsident nutzt Rettungshubschrauber für Dienstreisen

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ADAC
Club-Präsidenten-Taxi:
ADAC-Rettungshubschrauber
Dem ADAC steht das Hals bis zum Wasser, doch eine Affäre kommt selten allein: Jetzt wurde bekannt, dass sein Präsident und möglicherweise weitere hochrangige Vereins-Manager die Rettungshubschrauber als dienstliches Taxi nutzen. Der Club findet das völlig normal. Präsidiumsmitglieder des ADAC nutzen die Hubschrauber der gemneinnützigen ADAC-Luftrettung, um zwischen verschiedenen Veranstaltungen hin- und her zu reisen. Einen entsprechenden Bericht des "stern" bestätigte der ADAC inzwischen. Er erklärte gegenüber dem Blatt, in den vergangenen zehn Jahren sei das "weniger als 30 Mal" vorgekommen.

Die Hubschrauber der ADAC-Luftrettung werden aus Bundesmitteln, Krankenkassenbeiträgen, von den ADAC-Mitgliedern und durch Spenden finanziert. Der ADAC argumentiert, die Flüge seien von der Luftrettungs GmbH dem Verein in Rechnung gestellt worden. "Die Präsidiumsmitglieder sind als offizielle Organe dazu berechtigt, für dienstliche Anlässe bei Verfügbarkeit ausschließlich auf Reservemaschinen der Luftrettung zurückzugreifen", argumentiert der Club. "Sofern" man Hubschrauber für andere Zwecke als den Rettungsdienst verwende, tue man dies im Rahmen der unternehmerischen Verantwortung zur Senkung der Fixkosten, heißt es in einer Stellungnahme an den "stern" schon sprachlich zweifelhaft.

Die Zeitschrift berichtet von einem konkreten Fall, der allerdings schon gut zehn Jahre zurückliegt. ADAC-Präsident Peter Meyer sei am 27.6.2003 mit einem "gelben Engel der Lüfte" erst zum Hamburger Hafen zum "Tag der Verkehrssicherheit", dann nach Wolfsburg zu einer Tagung der Kfz-Sachverständigen und schließlich von dort weiter geflogen. Der Hubschrauber sei dabei jeweils abseits von Flughäfen gelandet. Auch das bestätigte der ADAC. Für seine 51 Rettungshubschrauber verfügt der Club über eine allgemeine Außenlandegenehmigung, jedoch nicht, um zum einfachen Personentransport außerhalb von Flugplätzen zu landen, bestätigte das Luftamt Südbayern. Der ADAC teilte mit, es habe im konkreten Fall eine Genehmigung gegeben.

Nach den neuerlichen Vorwürfen bleibt abzuwarten, ob sich Meyer, der sich in einem Interview als "Garant der Aufklärung" bezeichnet hatte, weiter auf seinem Posten wird halten können. Denn selbst wenn die Flüge korrekt abgerechnet wurden, ist das Signal, das diese Nutzung der so wichtigen Rettungshubschrauber aussendet, schlicht katastrophal.
text  Hanno S. Ritter
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