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Dienstag, 16. April 2024
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Bundesrat stimmt entsprechender Entschließung zu

Null-Promille-Regelung für Fahranfänger kommt

Siehe Bildunterschrift
Künftig zwei Jahre ADAC
Null-Promille-Grenze für Fahranfänger
Für junge Fahranfänger wird künftig ein generelles Alkoholverbot am Steuer gelten. Eine entsprechende Verordnung hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung verabschiedet, die noch ausstehende Zustimmung der Bundesregierung gilt als Formsache.
Die Neuregelung wird für alle Führerscheinbesitzer bis einschließlich 24 Jahren Alter für die Dauer der zweijährigen Probezeit ab Führerschein-Erhalt gelten. Eine Geringfügigkeitsgrenze soll ausschließen, dass schon die Einnahme von Medikamenten wie z.B. Hustensaft als Verstoß gegen das Alkoholverbot bestraft wird.

Der noch amtierende Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe hat sich heute in Berlin zufrieden über den Beschluss des Bundesrats geäußert. "Junge Führerscheinneulinge brauchen einen klaren Kopf. Alkohol am Steuer darf es bei ihnen nicht geben", sagte Stolpe. Bereits bei der Tagung der Landesverkehrsminister diese Woche in Rostock sei sein Vorstoß auf gute Resonanz der Länder gestoßen.

Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums sei bereits erarbeitet und werde in Kürze im Kabinett beraten. Stolpe begründete die geplante Änderung damit, dass die Gruppe der jungen Fahrerinnen und Fahrer bei Alkoholunfällen mit Getöteten und Verletzten immer noch eine traurige Spitzenposition einnehme. Mehr als ein Drittel der an einem solchen Verkehrsunfall beteiligten Pkw-Fahrer unter Alkoholeinfluss gehören dieser Personengruppe an. Dies zeigt die besondere Gefährlichkeit, wenn Alkohol mit ohnehin schon hohem Anfängerrisiko und jugendlich bedingter hoher Risikobereitschaft zusammentreffe. Der Zielgruppe müsse daher signalisiert werden, dass Fahren und Trinken nicht zu vereinbaren seien.

In der Entschließung des Bundesrats heißt es, der Anteil junger Fahrer am alkoholbeeinflussten Unfallgeschehen sei überproportional hoch und entgegen dem grundsätzlich zu verzeichnenden Rückgang der Zahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss unverändert geblieben.

Kritik an dem Vorhaben hatte zuletzt unter anderem der Automobilclub von Deutschland (AvD) geäußert. Dort hieß es, man vertrete generell die Devise "Auto? - Kein Alkohol, keine Drogen!", weil sich Autofahrer sonst an vermeintlich messbare Grenzen "herantrinken" würden. Das zeitlich befristete Verbot laufe allen Aufklärungskampagnen entgegen, dass generell nicht unter Alkohol und Drogeneinfluss gefahren werden solle. Das Abstellen auf Alter und Dauer des Führerscheinbesitzes lasse einen gefährlichen Rückschluss zu: Wer sage, dass für alle Fahranfänger gerade wegen ihrer Unerfahrenheit während der zweijährigen Probezeit die Null-Promille-Grenze gelten solle, erwecke gleichzeitig den Anschein, dass Alkohol bis zu 0,5 Promille für einen erfahrenen Fahrer unbeachtlich sei.

Weithin unbekannt ist, dass bereits heute bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen und bei einem Unfall seitens der Rechtsprechung regelmäßig eine Grenze von 0,3 Promille für alle Autofahrer zugrundegelegt wird. Es handelt sich um einen Straftatbestand.
text  Hanno S. Ritter
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