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Künftig zwei Jahre |
ADAC |
Null-Promille-Grenze für Fahranfänger |
Für junge Fahranfänger wird künftig ein generelles Alkoholverbot am Steuer gelten. Eine entsprechende Verordnung
hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung verabschiedet, die noch ausstehende Zustimmung der Bundesregierung
gilt als Formsache.
Die Neuregelung wird für alle Führerscheinbesitzer bis einschließlich 24 Jahren Alter für die Dauer der zweijährigen
Probezeit ab Führerschein-Erhalt gelten. Eine Geringfügigkeitsgrenze soll ausschließen, dass schon die Einnahme von
Medikamenten wie z.B. Hustensaft als Verstoß gegen das Alkoholverbot bestraft wird.
Der noch amtierende Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe hat sich heute in Berlin zufrieden über den Beschluss
des Bundesrats geäußert. "Junge Führerscheinneulinge brauchen einen klaren Kopf. Alkohol am Steuer darf es bei ihnen
nicht geben", sagte Stolpe. Bereits bei der Tagung der Landesverkehrsminister diese Woche in Rostock sei sein
Vorstoß auf gute Resonanz der Länder gestoßen.
Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums sei bereits erarbeitet und werde in Kürze im Kabinett
beraten. Stolpe begründete die geplante Änderung damit, dass die Gruppe der jungen Fahrerinnen und Fahrer bei
Alkoholunfällen mit Getöteten und Verletzten immer noch eine traurige Spitzenposition einnehme. Mehr als ein Drittel
der an einem solchen Verkehrsunfall beteiligten Pkw-Fahrer unter Alkoholeinfluss gehören dieser Personengruppe an.
Dies zeigt die besondere Gefährlichkeit, wenn Alkohol mit ohnehin schon hohem Anfängerrisiko und jugendlich bedingter
hoher Risikobereitschaft zusammentreffe. Der Zielgruppe müsse daher signalisiert werden, dass Fahren und Trinken nicht
zu vereinbaren seien.
In der Entschließung des Bundesrats heißt es, der Anteil junger Fahrer am alkoholbeeinflussten Unfallgeschehen sei
überproportional hoch und entgegen dem grundsätzlich zu verzeichnenden Rückgang der Zahl der Verkehrsunfälle unter
Alkoholeinfluss unverändert geblieben.
Kritik an dem Vorhaben hatte zuletzt unter anderem der Automobilclub von Deutschland (AvD) geäußert. Dort hieß
es, man vertrete generell die Devise "Auto? - Kein Alkohol, keine Drogen!", weil sich Autofahrer sonst an vermeintlich
messbare Grenzen "herantrinken" würden. Das zeitlich befristete Verbot laufe allen Aufklärungskampagnen entgegen, dass
generell nicht unter Alkohol und Drogeneinfluss gefahren werden solle. Das Abstellen auf Alter und Dauer des
Führerscheinbesitzes lasse einen gefährlichen Rückschluss zu: Wer sage, dass für alle Fahranfänger gerade wegen ihrer
Unerfahrenheit während der zweijährigen Probezeit die Null-Promille-Grenze gelten solle, erwecke gleichzeitig den
Anschein, dass Alkohol bis zu 0,5 Promille für einen erfahrenen Fahrer unbeachtlich sei.
Weithin unbekannt ist, dass bereits heute bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen und bei einem Unfall seitens
der Rechtsprechung regelmäßig eine Grenze von 0,3 Promille für alle Autofahrer zugrundegelegt wird. Es handelt
sich um einen Straftatbestand.