Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag Änderungen an der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung beschlossen, wonach
künftig die Differenzierung zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Abmeldung aufgehoben wird.
Gleichzeitig fällt auch bei Oldtimer-Gutachten das Monopol des TÜV.
Nach Darstellung der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) reicht künftig eine bestandene fällige
Hauptuntersuchung als Voraussetzung für die Wiederzulassung aus; eine intensivere Begutachtung bei "endgültig
abgemeldeten" Fahrzeugen entfällt.
Die Kosten werden sich dadurch um etwa ein Viertel reduzieren, so die GTÜ, die sich wie andere Prüforganisationen
vor allem über den Wegfall des bisherigen TÜV-Monopols freut: Künftig kann die Wahl des Prüfers frei erfolgen.
Dies gilt auch für Begutachtungen von Oldtimer-Fahrzeugen zum Zwecke der Erlangung eines H-Kennzeichens. Die
beschlossenen Änderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sollen voraussichtlich Anfang 2007 in Kraft
treten, hieß es. Weitere Details waren, jedenfalls mit vernünftigem Aufwand, nicht in Erfahrung zu bringen.
Der im Verordnungsentwurf enthaltene Regelung, bei Überziehen der Prüffrist für die Hauptuntersuchung eine
erweiterte Begutachtung vorzuschreiben, stimmte die Länderkammer dagegen nicht zu. Es bleibt damit bei der
bisherigen Rückdatierung.