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Freitag, 19. April 2024
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30 Tage Umtauschrecht für 0,67 Prozent des Listenpreises pro 1.000 Kilometer

Opel: Rückgaberecht für Neuwagen-Kunden

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Opel-Werbung: Opel
"Begeistert oder einfach zurück"
Zufrieden oder Geld zurück – das ist keine neue Marketing-Masche, aber in der Autobranche eine seltene. Opel versucht damit nun, neue Kunden für die Marke zu begeistern. Geld zurück stimmt allerdings nur im Grundsatz. Mit dem Versprechen "Begeistert oder einfach zurück" gibt Opel seinen Kunden ab sofort die Möglichkeit, Neufahrzeuge bis 30 Tage und maximal 3.000 Kilometer nach Kundenzulassung zurückzugeben. Das Angebot gilt für alle Modelle und erstreckt sich auf Barzahlung, Finanzierung und Leasing.

"Wer einmal unsere Autos fährt, wird schnell von der Qualität und Innovationskraft unserer Fahrzeuge überzeugt sein", erläutert Strategievorstand und Interims-Chef Dr. Thomas Sedran. "Wir setzen auf Wachstum und auf unsere Produktoffensive." Opel bringt in den nächsten Monaten den Mokka, den Adam und den Cascada sowie neue Motoren auf den Markt.

Wer sein Fahrzeug tatsächlich zurückgibt, muss allerdings für die Nutzung bezahlen. Das ist einerseits nicht eben kundenfreundlich, andererseits zum Schutz vor missbräuchlicher Nutzung des Angebots bei einem so teuren Gegenstand wie einem Auto wohl unvermeidlich. So muss der Käufer im Rückgabefall eine Nutzungspauschale von 0,67 Prozent je angefangener 1.000 Kilometer Laufleistung bezahlen. Bezugsgröße ist dabei nicht der tatsächlich verhandelte Kaufpreis, sondern der Brutto-Listenpreis. Ein Opel-Anschlussgeschäft nach der Rückgabe ist nicht erforderlich.

0,67 Prozent pro 1.000 Kilometer entspricht dem Angebot vieler Hersteller etwa bei Wandlung eines Fahrzeugs. In der Praxis einigen sich die Parteien aber oft auf 0,5 Prozent.
text  Hanno S. Ritter
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